Psychotherapeutische Praxis

Mag. Agnes Kittel 

Rahmenbedingungen

Verpflichtungen des Therapeuten

Näheres entnehmen Sie bitte auch den Informationen des österr. Bundesverbandes für Psychotherapie (http://www.psychotherapie.at). 
Der Psychotherapeut hat die Schweigepflicht einzuhalten, die PatientInnen über Art, Umfang, Sinnhaftigkeit und Kosten der Therapie zu informieren. Er hat mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten, wenn dies erforderlich ist und die PatientInnen dazu die ausdrückliche Genehmigung geben.

Kosten

Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkassa ist teilweise möglich. 

Absagemodalität

Sollten Sie einmal verhindert sein, können Sie vereinbarte Sitzungen bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen.