Rahmenbedingungen
Verpflichtungen des Therapeuten
Näheres entnehmen Sie bitte auch den Informationen des österr.
Bundesverbandes für Psychotherapie (http://www.psychotherapie.at).
Der Psychotherapeut hat die Schweigepflicht einzuhalten, die PatientInnen
über Art, Umfang, Sinnhaftigkeit und Kosten der Therapie zu informieren.
Er hat mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten, wenn dies
erforderlich ist und die PatientInnen dazu die ausdrückliche Genehmigung
geben.
Kosten
Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkassa ist
teilweise möglich
Absagemodalität
Sollten Sie einmal verhindert sein, können Sie vereinbarte Sitzungen bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen.